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Der Partnerschaftsclub Pulheim-
Gläubiger-
Herausgeber: Partnerschaftsclub Pulheim-
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV: Jan Buchmann, Mozartstr. 22, Pulheim, Tel.: 0178/4743030
Redaktion der Website und Fotos sowie Urheberrecht (sofern nicht anders vermerkt): Hans Peter Dieterling, Himbeerweg 10, 50259 Pulheim
Datenschutz
am 24.05.2018 trat die Europäische Datenschutz-
Auf Grund der Mitgliedschaft im Partnerschaftsclub Pulheim-
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Telefonnummer -
Geburtsdatum
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Diese personenbezogenen Daten werden von uns verarbeitet zum Zweck der Mitgliederpflege, Übermittlung von Informationen über unseren Verein, Ermöglichung von Kontaktaufnahmen zu Vereinszwecken sowie Einzug des Mitgliedsbeitrages.
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur in einer Form, die die Identifizierung von Ihnen so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
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Auf Grund der DSGVO-
Partnerschaftsclub Pulheim-
Die Europäische Datenschutz-
Satzung
Partnerschaftsclub Pulheim-
§ 1 Name und Sitz
Der Partnerschaftsclub Pulheim-
§ 2 Ziel und Zweck
Der Partnerschaftsclub Pulheim-
§ 3 Verwirklichung
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Förderung des Familienaustausches,
b) Förderung und Organisation von Briefpartnerschaften,
c) Durchführung von Fahrten nach Fareham,
d) Organisation der Begleitung englischer Besucher aus Fareham in der Stadt Pulheim,
e) Organisationshilfen für die Aufnahme englischer Besucher aus Fareham in deutsche Familien,
f) Durchführung von kulturellen Veranstaltungen,
g) Förderung des Jugendaustausches,
h) Tätigkeit im Rahmen der Erwachsenenbildung.
§ 4 Mitgliedschaft
a) Mitglied des Partnerschaftsclubs Pulheim-
b) Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand und dessen Aufnahmeerklärung erworben.
c) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Ein Ausschluss erfolgt auf Beschluss des Vorstandes und setzt grob vereinsschädigendes Verhalten voraus.
§ 5 Ehrenmitgliedschaft
Personen, die sich in besonderem Maße um die Ziele des Partnerschaftsclubs
Pulheim-
§ 6 Beitrag
Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er ist jährlich bis zum 31. Oktober zu zahlen.
§ 7 Organe
Die Organe des Partnerschaftsclubs Pulheim-
a) Die Mitgliederversammlung,
b) der Vorstand.
§ 8 Mitgliederversammlung
a) Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind Mitglieder und Ehrenmitgliederberechtigt. Jedes Mitglied einschließlich juristischer Personen und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme.
b) Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr und zwar im März statt. Sie werden vom Vorstand einberufen.
c) Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen, ferner innerhalb von vier Wochen dann, wenn mindestens 40 Prozent der Mitglieder dies mit schriftlicher Begründung beantragt.
d) Der Vorstand setzt die Tagesordnung der Mitgliederversammlung fest.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist schriftlich mindestens zwei Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Zeit, des Ortes und der Tagesordnung jedem Mitglied bekannt zu geben.
e) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstandes unterzeichnet werden muss.
f) Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere die Wahl und die Entlastung des Vorstandes. Darüber hinaus hat sie jeweils für ein Jahr zwei Kassenprüfer zu wählen.
g) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit.
Für eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Partnerschaftsclubs Pulheim-
§ 9 Vorstand
a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretendem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und zwei bis vier Beisitzern.
b) Die Wahl erfolgt für zwei Jahre nach folgendem Modus:
In den Jahren mit ungerader Jahreszahl werden Vorsitzender, Schriftführer, 1. und 3. Beisitzer und in den Jahren mit gerader Jahreszahl stellvertretender Vorsitzender, Kassenwart, 2. und 4. Beisitzer gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Die Vorstandsmitglieder bleiben jeweils bis zur gültigen Neuwahl im Amt.
c) Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsbefugt. Im Innenverhältnis gilt jedoch, dass der stellvertretende Vorsitzend nur bei Verhinderung des Vorsitzenden vertretungsberechtigt ist.
d) Mindestens einmal im Jahr haben in der Mitgliederversammlung der Vorsitzende einen Tätigkeitsbericht und der Kassenwart einen Kassenbericht zu geben.
e) Der Vorstand kann weitere Mitglieder für bestimmte Aufgaben kooptieren.
f) Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
g) Der Kassenwart nimmt Zahlungen für den Partnerschaftsclub gegen alleinige Quittung entgegen. Zahlungen für Zwecke des Partnerschaftsclubs darf der Kassenwart nur auf Anweisung des Vorsitzenden leisten. Rechnungen müssen vom Vorsitzenden gegengezeichnet werden. Diese Regelung gilt für das Innenverhältnis. Für das Außenverhältnis gilt die Regelung gemäß § 9 Ziffer c.
h) Der Vorstand erhält keine Vergütung. Ausgaben für Zwecke des Partnerschaftsclubs werden erstattet.
§ 10 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 11 Gemeinnützigkeit
Der Partnerschaftsclub Pulheim-
§ 12 Haftung
Die Mitglieder haften bis zur Höhe ihres Jahresbeitrages.
Konten des Partnerschaftsclubs:
Volksbank Erft eG. Konto-
BIC: GENODED1ERE
Kreissparkasse Köln Konto-
BIC: COKSDE33XXX
Die Website unseres englischen Partnerschaftsvereins finden Sie unter:
http://www.fareham-
Wir weisen gerne auf den französischen Partnerschafsclub "Freundeskreis Pulheim -
http://www.pulheim-
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